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BGH, 08.09.2020 - 4 StR 594/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Ergänzung der Urteilsformel um den Anrechnungsmaßstab für die vom Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 14.02.2019 - 200 Js 70/11
- BGH, 08.09.2020 - 4 StR 594/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22
Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus …
Dies holt der Senat nach (§ 354 Abs. 1 StPO entsprechend) und setzt diesen auf ein Verhältnis von 1:1 fest, weil der Angeklagte die Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlitt und besondere Umstände, die einen anderen Maßstab geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 4 StR 594/19 Rn. 2 …und vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3).